PS 1/25 Grundausbildung Kinderschutz / Kinderrechte gem. WTBG & WKGG Fr,31.01.25 9:00-18:30 10 UE – 9 freie Plätze

Gemäß § 1a(3) Wiener Kindergartengesetz und § 1c (2) Wiener Tagesbetreuungsgesetz und  muss für jede Kinderbetreuungseinrichtung ein Kinderschutzkonzept erstellt werden.

 120,00

Kurszeiten

31.01.2025 von 09:00 - 18:30

Sprache

Deutsch

Referentin

Elisabeth Partl, MA

Kursort

ABZ aneli GmbH, Neulinggasse 42/7, 1030 Wien

Kursbeschreibung

Gemäß § 1a(3) Wiener Kindergartengesetz und § 1c (2) Wiener Tagesbetreuungsgesetz und  muss für jede Kinderbetreuungseinrichtung ein Kinderschutzkonzept erstellt werden. Dieses Konzept muss transparent darlegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden. Weiters muss in jeder Einrichtung bis Ende 2023 mindestens ein/e Kinderschutzbeauftragt/e bestellt werden. Diese Person muss eine diesbezügliche Grundausbildung von 10 UE (im ersten Jahr) und eine jährliche Fortbildung von 4 UE aufweisen. Inhalt der Grundausbildung:

  1. Die Rechte des Kindes
  2. Risikoanalyse
  3. Verhaltenskodex
  4. Krisenleitfaden zum Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen
  5. Plan zur Umsetzung und Implementierung.

 

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Kindergartengesetzes und des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes ist die Implementierung eines umfassenden Kinderschutzkonzepts für jede Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtend. Dieses Konzept dient dazu, transparent aufzuzeigen, wie die betreuten Kinder vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden können. Dabei sind nicht nur präventive Maßnahmen, sondern auch klare Handlungsanweisungen im Falle von Verdachtsfällen oder Beschwerden von entscheidender Bedeutung.

Zusätzlich zur Erstellung des Kinderschutzkonzepts fordern die Gesetze auch die Bestellung mindestens eines Kinderschutzbeauftragten pro Einrichtung bis zum Ende des Jahres 2023. Diese Beauftragte/r muss über eine entsprechende Grundausbildung von 10 Unterrichtseinheiten im ersten Jahr sowie eine jährliche Fortbildung von 4 Unterrichtseinheiten verfügen, um ihrer Rolle gerecht zu werden.

Die Grundausbildung des Kinderschutzbeauftragten umfasst verschiedene wichtige Inhalte, darunter die umfassende Kenntnis über die Rechte des Kindes sowie die Fähigkeit zur Risikoanalyse, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ein Verhaltenskodex legt klare Verhaltensregeln fest, die das Wohlergehen der Kinder sicherstellen sollen. Des Weiteren beinhaltet die Ausbildung einen Krisenleitfaden, der detaillierte Anweisungen für den Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen enthält.

Ein entscheidender Bestandteil der Grundausbildung ist auch die Entwicklung eines konkreten Plans zur Umsetzung und Implementierung des Kinderschutzkonzepts in der jeweiligen Einrichtung. Dieser Plan legt fest, wie die einzelnen Maßnahmen in die tägliche Praxis integriert werden und wie das Personal entsprechend geschult und sensibilisiert wird, um den Schutz der Kinder bestmöglich zu gewährleisten.

Abschluss

Fördermöglichkeiten

Was lernst du in diesem Seminar

Die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts ist wichtig, um sicherzustellen, dass die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Das Konzept dient als Leitfaden für das pädagogische Personal, um angemessen auf mögliche Gefährdungssituationen zu reagieren und Präventionsmaßnahmen zu implementieren.

Kinderschutzbeauftragte müssen eine Grundausbildung von 10 Unterrichtseinheiten im ersten Jahr und eine jährliche Fortbildung von 4 Unterrichtseinheiten absolvieren. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts, die Durchführung von Risikoanalysen, die Schulung des Personals sowie den Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen.

Regelmäßige Fortbildungen für Kinderschutzbeauftragte sind wichtig, um sicherzustellen, dass sie über aktuelles Fachwissen und Kompetenzen im Bereich Kinderschutz verfügen. Sie ermöglichen es den Beauftragten, auf neue Entwicklungen und Herausforderungen angemessen zu reagieren und ihre Rolle effektiv auszufüllen.

Die Implementierung eines Kinderschutzkonzepts und die Bestellung von Kinderschutzbeauftragten tragen zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der betreuten Kinder bei, indem sie eine sichere und geschützte Umgebung schaffen, in der Kinder frei von Gewalt und Missbrauch aufwachsen können. Sie gewährleisten eine professionelle und effektive Reaktion auf mögliche Gefährdungssituationen und stärken das Vertrauen der Eltern in die Kinderbetreuungseinrichtung.

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