Besuchsbegleitung

Die Gründe warum ein Kind keinen unbegleiteten Kontakt zu einem Elternteil haben kann sind vielfältig. Ungeachtet wie es zu dieser Situation gekommen ist bieten wird den Rahmen in dem Kontakte in kindgerechter Umgebung und unter Betreuung und Begleitung unserer MitarbeiterInnen möglich sind.

Die begleiteten Kontakte entweder vom Gericht angeordnet, vom Jugendamt empfohlen oder von den Eltern vereinbart.

Eine Förderung der Kosten durch das Sozialministerium ist möglich und hängt von den Einkommensverhältnissen des kontaktberechtigten Elternteiles ab.  

Unser Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen ist speziell darauf geschult, eine unterstützende und kindgerechte Umgebung zu schaffen, in der sich alle Beteiligten wohl fühlen. 

Durch unser multikulturelles Team können wir Begleitung in folgenden Sprachen anbieten: 

Ablauf unserer Kontaktbegleitung

In separaten Gesprächen mit jedem Elternteil definieren wir die individuellen Ausgangssituation, Ziele und Termine. Gemeinsam entwickeln wir Maßnahmen für eine erfolgreiche Kontaktbegleitung. Beide Elternteile verpflichten sich zur Einhaltung der Vereinbarungen. Diese Erstgespräche finden ohne Kinder statt.

Beim ersten Treffen lernen wir das Kind kennen und stellen uns vor. Unser Ziel ist es, dass sich das Kind bei uns wohlfühlt, unsere Kontaktbegleiterinnen kennenlernt und Vertrauen aufbauen kann. 

  • Die Termine werden gemäß gerichtlicher Vorgaben, mit Rücksicht auf  Kindergarten- und Schulzeiten sowie den Arbeitszeiten der Eltern vereinbart.
  • Nur die im Beschluss oder der Vereinbarung genannten Personen sind kontaktberechtigt. Wir bitten um Verständnis dass keine weiteren Begleitpersonen in unseren Räumlichkeiten erlaubt sind.
  • Die Kontakte finden ab dem Altern von drei Jahren ohne betreuenden Elternteil statt. 

Begleitete Kontakte sind täglich und ganzjährig von 09:00 – 19:00 möglich. 

Bei Bedarf stehen wir für Gespräche mit den Kindern oder Eltern zur Verfügung.

Am Ende unserer Zusammenarbeit bieten wir Abschlussgespräche an, um das weitere Vorgehen zu besprechen und gegebenenfalls eine Vereinbarung zu treffen.

Entsprechend dem “grundsätzlichen Prinzip der räumlichen Trennung der Eltern, findet eine Versetzte Übergabe statt. Der kontaktberechtigte Elternteil trifft zuerst ein, der betreuenden Elternteil mit dem Kind 15 Minuten später. Dies stellt sicher, dass die Übergabe konflikt- und störungsfrei erfolgt. Liegt keine einstweilige Verfügung vor und ist eine problemlose Übergabe möglich und das Wohl des Kindes gesichert, kann von der versetzten Übergabe Abstand genommen werden. 

Zum Zweck der Normalisierung können, nach Einholung des Einverständnisses beider Elternteile oder nach Anordnung durch das Gericht, ausschließlich die Übergaben begleitete stattfinden. Die Kontaktzeit findet somit außerhalb der Einrichtung und ohne Begleitung statt.
  • Berichte werden nach Aufforderung durch das Gericht oder das Jugendamt, bei besonderen Vorkommnissen und bei Abbruch bzw. Abschluss der Kontaktbegleitung verfasst.
  • Eine Förderung hierfür ist nicht möglich.
  • Die Kosten sind von den Eltern zu gleichen Teilen zu bezahlen. (Stundensatz € 70,–)

Unsere Haltung

Bei uns stehen die Bedürfnisse der Kinder und Eltern stets im Mittelpunkt. Wir setzen auf eine einfühlsame und professionelle Begleitung, die es ermöglicht, den Kontakt zwischen Eltern und Kindern aufrechtzuerhalten und zu fördern. Unser Ziel ist es, eine sichere und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der sich alle Beteiligten wohl fühlen und eine positive Beziehung aufbauen können. Wir respektieren die individuellen Bedürfnisse und gehen auf die spezifischen Gegebenheiten jeder Familie ein, um eine maßgeschneiderte Betreuung zu gewährleisten.

Unser Kontaktbegleitung & Besuchsbegleitung-Team

Weiterführende Links

Hier sind weitere hilfreiche Links: