Coronamaßnahmen 11/20

Das Besuchscafé ist weiterhin geöffnet, laut den ab 17.11.20 geltenden Regelungen unterliegt der Besuchskontakt im Besuchscafé folgenden Ausnahmen der Ausgangsregelung. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs sind nur zu folgenden Zwecken zulässig: 2) Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten. Bundesministerium Soziales,…